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Neue Kategorie: Derivate

6.2.2010

Nachdem ich nach knapp 2 Jahren an der Börse von mir selbst behaupten würde mit den Grundzügen des Wertpapierhandels vertraut zu sein und es an der Börse in den letzten Tagen eher berg ab ging, packte mich dieses Wochenende wieder einmal die Neugier und es war Zeit Neues zu entdecken:

Was sind eigentlich diese ominösen Derivate, die spätestens seit der Finanzkrise 2007/2008 so verpönt sind?

Auch wenn ich bisher nur in Basiswerte (Aktien) investiert habe, beschloss ich gestern der Sache auf den Grund zu gehen und mich zu informieren. Ich begann wie so oft bei meinen Recherchen bei Wikipedia. Dort heißt es unter Derivate sinngemäß und von mir hier gekürzt:

Derivate sind Finanzinstrumente, deren Preis von den Kursen (Preisen) anderer Handelsgüter (zum Beispiel Rohstoffe, Aktien, Zinssätze, Indices etc.) abhängt. Es handelt sich um Verträge, in denen die Vertragsparteien vereinbaren, einen Vertragsgegenstand zu festgelegten Bedingungen in der Zukunft zu kaufen, zu verkaufen oder zu tauschen.Vereinfacht ausgedrückt sind Derivate an die Kursentwicklung gekoppelte Verträge, die börslich oder außerbörslich abgeschlossen werden.

Meine erste Aufgabe bestand mit der nun ungefähren Vorahnung worum es gehen könnte jetzt darin mir für mein näheres Verständnis wichtige Beispiele zu recht zu legen.

Wikipedia habe ich außer obigem Zitat entnommen, dass Derivate in Termingeschäfte und Swaps unterteilt werden. Derivat ist also der Oberbegriff dieser beiden für mich momentan noch nichtssagenden Worte. Wikipedia hilft mir aber auch hier und so könnte der erste Blog-Post dieser Neuen Kategorie auch mit “Termingeschäften” überschrieben sein:

Unter Termingeschäfte erfahre ich, dass auch diese wieder unterteilt werden können. Es gibt sowohl unbedingte Termingeschäfte und bedingte Termingeschäfte (s.g. Optionen).

Bei unbedingten Termingeschäften handelt es sich um Verträge zwischen Käufer und Verkäufer, die beide zum vereinbarten Termin unbedingt, also in jedem Fall erfüllen müssen. Bei bedingten Termingeschäften oder Optionen hat der Optionsinhaber die “Option” d.h. die Wahlmöglichkeit. Er kann entscheiden ob er das vereinbarte Geschäft tatsächlich durchführen möchte oder ob er seine Option verfallen lässt.

Werden unbedingte Termingeschäfte börslich gehandelt, spricht man auch von Futures. Bei außerbörslichem Handel heißen diese Termingeschäfte Forward, aber das nur Begrifflichkeit am Rande.

Neben diesen unbedingten Termingeschäften gibt es bedingte Termingeschäfte. Hier wird einer Vertragspartei (z.B. Max für den Fall des plötzlichen Wertverlusts von Moritz’s Auto) eine Wahlmöglichkeit eingeräumt. Konkret kann Max am 01.01.2015 entscheiden ob er das Auto von Moritz heute für 20.000,- € kaufen möchte oder nicht. Man sagt auch Max hat eine Option auf das Auto. Unbedingte Termingeschäfte nennt man deshalb auch Optionen.

Es gibt bei den Optionen auch amerikanischen Ausführungen, hier kann Max während der gesamten Vertragslaufzeit entscheiden ob er das Auto haben will oder nicht. Hat er nur die Möglichkeit am Vertragsende zu entscheiden (am 01.01.2015, wie in unserem Beispiel) spricht man von europäischen Ausführungen von Optionen.

Demnächst mehr von meiner Entdeckungsreise in die Welt der Derivate



3 Kommentare zu “Neue Kategorie: Derivate”

  1. Andreas meint:

    Nach dieser recht abstrakten Einführung ein (hoffentlich) einfaches Beispiel:

    Beispiel 1: Kaufoption:
    ———————–
    Max braucht ab 2015 ein Auto. Da ihm das Auto von Moritz gefällt bietet er ihm 1000,- € für das Recht (aber nicht die Pflicht) am 01.01.2015 das Auto kaufen zu können.

    Moritz verpflichtet sich, das Auto an diesem Tag für 20.000,- € an Max zu verkaufen.

    Man sagt: Max kauft für 1000,- € eine Kaufoption auf das Auto von Moritz. Es wird vereinbart, dass das Auto am 01.01.2015 für 20.000 € den Besitzer wechselt.

    Max freut sich, er glaubt nicht, zu diesem Datum ein vergleichbares Auto für weniger als 21.000,- € (seine Gesamtkosten wenn er von seiner Option Gebrauch macht) zu finden.

    Umgekehrt ist auch Moritz mit dem Optionsgeschäft zufrieden. Er glaubt nicht, dass er zum vereinbarten Termin auf dem Gebrauchtwagenmarkt mehr als 21.000,- € für sein Auto bekommt.

    Macht Max von seiner Option keinen Gebrauch, darf Moritz die 1000,- € als Prämie (für das Bereithalten des Autos) behalten und kann sich auf dem Gebrauchtwagenmarkt nach dem 01.01.2015 nach einem anderen Käufer umsehen.

  2. Andreas meint:

    Beispiel 2: Verkaufsoption:
    —————————
    Moritz möchte sein Auto loswerden. Max gefällt das Auto von Moritz, er hat aber noch nicht genügend Geld gespart um es sofort kaufen zu können. Ausserdem braucht er eigentlich erst ab 01.01.2015 ein Auto.

    Moritz schlägt vor, Max 1000,- € zu zahlen und zu vereinbaren dass Max den Wagen am vereinbarten Termin für 20.000,- € kauft. Er macht dies, weil er ohnehin nicht glaubt zu diesem Termin mehr als 19.000,- € für sein Auto zu bekommen (sein “Gesamt-Gewinn” für den Verkauf)

    Max freut sich, er bekommt 1000,- € von Moritz für die Abmachung dessen Auto für 20.000,- € zu erwerben. Er glaubt nicht, am 01.01.2015 für 19.000,- € ein besseres Auto zu finden.

    Man sagt: Moritz kauft eine Verkaufsoption. Er hat das Recht (aber nicht die Pflicht) sein Auto zum vereinbarten Termin/Preis an Max zu verkaufen.

    Findet Moritz vor dem 01.01.2015 einen Käufer der für sein Auto mehr bezahlt als Max, (z.Bsp. 25.000,- €) kann er sein Auto bereits früher an diesen Interessenten verkaufen und Max geht leer aus. Max darf allerdings die ursprünglich gezahlte Prämie behalten auch wenn Moritz nicht von seiner Verkaufsoption Gebrauch macht.

  3. Andreas meint:

    Beispiel 3: Der Investor:
    ————————-
    Zocker Zacharias (übrigens eine Alliteration) bekommt Wind vom Optionsgeschäft zwischen Max und Moritz und will mitverdienen…

    Variante 1

    Er kauf Max für 2000,- € dessen Kaufoption ab. (Max hat dann nicht mehr das Recht das Auto von Moritz am 01.01.2015 für 20.000,- € zu kaufenm, er hat dieses (mit einem Gewinn von 100%) an Zacharias verkauft. Steigt der Preis des Wagen nun auf 22.500,- € kauft Zacharias ihn für 20.000,- € und verkauft ihn für 22.500,- € weiter. Abzüglich der 2000,- € die er für die Kaufoption bezahlte macht er also einen Gewinn von 500,- €. Wenn der Preis des Wagens jedoch auf 19.900,- € fällt, macht Ackermann einen Totalverlust von 2000,- €. Jetzt wird er von seinem Recht den Wagen für 20.000,- € zu übernehmen natürlich keinen Gebrauch mehr machen (muss er ja auch nicht, er hatte lediglich eine Option darauf).

    Variante 2

    Zacharias kauft von Moritz die Verkaufsoption für 2000,- €, darf das Auto also am 01.01.2015 für 20.000 an Max verkaufen. Fällt der Preis des Autos bis zu diesem Termin auf 17.500,- €, macht Zacharias 500,- € Gewinn. Liegt der Preis des Wagens jedoch über 18.000,- € hat sich Zacharias verspekuliert da seine Ausgaben und die zu erwartenden Einnahmen gleich groß sind. Moritz bleiben auf jeden Fall 1000,- € Gewinn, der er seine Verkaufsoption (für die er selbst 1000,- € zahlte) für 2000,- € an Zacharias verkauft hat…

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